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Zuwanderer finden schnell Jobs
Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten integrieren sich immer schneller in den deutschen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sind sie im Schnitt höher gebildet als die deutsche Bevölkerung. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden. Mehr als jeder dritte Zuwanderer war spätestens nach zwölf Monaten erwerbstätig. Mitte der 90er Jahre sei es nur jeder Sechste gewesen. 41 Prozent hätten heute eine Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss. (dpa)
taz, 23./24.3.2013
Neue Webseite für Paare in den 27 EU-Ländern
Der Zusammenschluss der Europäischen Notare hat mit Unterstützung der Europäischen Kommission eine neue Webseite eingerichtet, auf der sich Paare über das in den 27 Mitgliedstaaten geltende Güterrecht informieren können. Die Informationen sind in 21 Sprachen verfügbar.
www.coupleseurope.eu/de/home
Verbesserungen im Aufenthaltsrecht
Am 27.04.2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz geht über die Vorgaben der EU hinaus und eröffnet ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland.
Das Gesetz sieht weitreichende Neuerungen im Aufenthaltsrecht vor: So sollen ausländische Studierende während des Studiums künftig 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben und nach dem Studium jetzt 18 statt bisher 12 Monate im Land bleiben dürfen, um eine qualifizierte Arbeitsstelle zu finden. Während dieser Zeit dürfen sie ohne zeitliche Einschränkung arbeiten. Die Zustimmungspflicht der Arbeitsagentur entfällt. Neu ist auch, dass bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann.
Eine Presseerklärung vom DAAD mit zusätzlichen Infos gibt es hier: http://www.daad.de/portrait/presse/pressemitteilungen/2012/20688.de
Gesund arbeiten während des Ramadans
Ramadan und Arbeiten in Deutschland - was hat mit einander zu tun? Viel, wenn man bedenkt, dass vier Millionen Muslime in Deutschland leben und viele von ihnen arbeiten. Und sehr viel, wenn man bedenkt, dass der Ramadan mit seinen Fastenregeln die nächsten Jahre während des Hochsommers stattfindet. Die durch unsere Breitengrade sehr langen Sommertage stellen dabei eine besondere Herausforderung für die fastenden Muslime dar.
Die Broschüre „Gesund arbeiten während des Ramadans“ stellt Hintergrund-informationen und Tipps für Führungskräfte und Präventionsexperten zusammen, damit das Fasten gesund und sicher erfolgt.
Die Broschüre finden Sie hier:
http://www.iga-info.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Einzelveroeffentlichungen/iga-Broschuere-Ramadan_Arbeiten_final.pdf
VielfaltTreff Bremen für zugewanderte Menschen mit Handicap
An zugewanderte Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen wendet sich das Projekt "VielfaltTreff Bremen" der Arbeiterwohlfahrt Bremen. Über die Angebote und Ziele des Projekts kann man sich auf der viersprachigen Website (in Deutsch, Englisch, Französich und Russisch) informieren.
Hochqualifizierte sollen leichter zuwandern können
Angesichts des Fachkräftemangels sollen hoch qualifizierte Ausländer aus Nicht-EU-Ländern einfacher in Deutschland eine Stelle antreten können.
Der Bundestag beschloss die Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union für eine neue "Blue Card". Zuziehen darf, wer mehr als 44.800 Euro jährlich verdient. Für Berufe mit vielen offenen Stellen wie Ingenieurberufe soll die Schwelle bei 34.900 Euro liegen. Wer eine "Blue Card" hat, bekommt nach drei Jahren eine unbefristete Erlaubnis zur Niederlassung, sofern der Arbeitsvertrag fortbesteht. Bei Deutschkenntnissen bis zu einem bestimmten Niveau bekommt man die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren.
Weser-Kurier, 27.4.2012
Die Volkshochschule Bremen startet ein neues Angebot: Englich, spanisch, arabisch,russisch, Hindi, persisch ... VHS connect!
Wir möchten auf ein besonderes Angebot der VHS Bremen aufmerksam machen und gratulieren gleichzeitig den Initiatoren, die den Umgang mit Mehrsprachigkeit zur Normalität werden lassen! Unter dem Titel VHS connect gibt es in diesem Semester erstmals über 40 Veranstaltungen in 9 verschiedenen Sprachen.
Das liest sich so: Stadtführungen auf Persisch, Bewerbungstraining auf Russisch, Computerkurse in Türkisch oder Rhetorik auf Englisch. Auch wer nicht gut oder gar nicht die deutsche Sprache versteht, soll sich in Bremen zurechtfinden und hier lernen können. So bekommen zum Beispiel Menschen, die grade erst nach Bremen gekommen sind, durch Stadtführungen in persischer, türkischer und russischer Sprache eine Möglichkeit, sich hier zu orientieren.
Wer noch nicht gut Deutsch spricht, kann in der eigenen Muttersprache in Kontakt kommen: zum Beispiel in Gesprächskreisen für Frauen aus Afrika oder in einem Yoga-Kurs, der in spanischer Sprache unterrichtet wird.
Wichtig ist der Bremer VHS: Alle sollen die Gelegenheit haben, das zu lernen, was für das Leben und Arbeiten in unserer Stadt wichtig ist – bei geringen Deutschkenntnissen eben in der Muttersprache!
Erben in der EU
Die Regelung von grenzüberschreitenden Erbfällen wird einfacher in der EU. Das Europäische Parlament hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Bisher ist bei Erbfällen, in die mehrere EU-Länder verwickelt sind, nicht klar, welches Recht gilt. Für die Angehörigen bedeutet das langwierige Prozeduren und hohe Kosten. In Zukunft gilt immer das Recht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt des Verstorbenen lag. Außerdem gibt es künftig einen einzigen EU-Erbschein. (taz 14. 3. 2012)
Immer mehr binationale Paare in Deutschland
Die Zahl der binationalen Ehepaare ist unverändert hoch. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete, hatte im vergangenen Jahr in sieben Prozent aller Ehen in Deutschland einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dabei war der Anteil türkischer Staatsangehöriger mit 14 Prozent am größten.
Die meisten deutschen Frauen mit einem ausländischen Ehemann haben sich für einen Türken (17 Prozent) entschieden. In zwölf Prozent der Ehen waren sie mit einem Italiener und in sechs Prozent mit einem Österreicher verheiratet. Deutsche Männer, die eine binationale Ehe führten, waren ebenfalls zumeist mit einer Türkin (11 Prozent) verheiratet. Es folgten Polinnen (10 Prozent) und Russinnen (8 Prozent). Insgesamt lebten 2010 - wie schon im Jahr davor - in Deutschland rund 1,2 Millionen binationale Ehepaare.
Urlaub in Afrika: Einreisebedingungen für Nigeria
Visa für Nigeria können ab sofort nicht mehr über Agenturen beantragt werden. Urlauber müssen den Antrag nun persönlich oder per Post einreichen, erklärt die Botschaft des westafrikanisches Landes in Berlin. Neben einem noch sechs Monate gültigen Reisepass werden zwei Passfotos sowie ein adressierter Rückumschlag und ein Zahlungsbeleg für die Visumsgebühr verlangt. Wer zum ersten Mal nach Nigeria reist, muss für ein Interview in die Botschaft Nigerias in Berlin kommen.
(Weser-Kurier, 13. 10. 2011)
Fast jeder Fünfte hat ausländische Wurzeln
In Deutschland leben immer mehr Menschen aus Zuwandererfamilien. Fast jeder fünfte Einwohner hatte 2010 ausländische Wurzeln. Diese Menschen sind im Durchschnitt jünger, häufiger ledig und schlechter qualifiziert als die Mehrheit der deutschen Gesellschaft, so das Statistische Bundesamt. Mehr als 15,7 Millionen Menschen haben ausländische Wurzeln - etwas 600.000 mehr als 2005. Davon sind zwei Drittel zugewandert und ein Drittel in Deutschland geboren. (taz, 27.9.2011)
Jedes dritte Kind aus Migrationsfamilie
Knapp jedes dritte Kind lebt in einer Familie mit ausländischen Wurzeln. Im Jahr 2010 kamen 31 Prozent der minderjährigen Kinder aus einer Familie mit Migrationshintergrund, so das Statistische Bundesamt anlässlich des Weltkindertages. In Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern traf dies sogar auf fast jedes zweite Kind (46 Prozent) zu. In Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern lag der Anteil dagegen nur bei knapp 13 Prozent. Der Anteil dieser Kinder stieg in den vergangenen Jahren. (afp)
Hamburg und Bremen für doppelte Staatsangehörigkeit
Die Bundesländer Hamburg, Bremen und Baden-Württemberg werden gemeinsam im Bundesrat eine Initiative für die doppelte Staatsbürgerschaft starten. In Deutschland geborene Kinder von Einwanderern sollen danach ihre doppelte Staatsbürgerschaft auch als Erwachsene behalten dürfen. Die Gesetzesinitiative soll bei der nächsten Sitzung am 23. September in den Bundesrat eingebracht werden, kündigte die Hamburger Senatspressestelle am Donnerstag an.
Hintergrund ist, dass seit dem Jahr 2000 jedes in Deutschland geborene Kind ausländischer Eltern in der Regel deutscher Staatbürger wird. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Werden diese Kinder volljährig, müssen sie sich zwischen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit entscheiden. Haben sie sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Regelung habe den „Realitätstest“ nicht bestanden, sagte Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD). Die Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft falle vielen jungen Menschen sehr schwer. Einerseits hätten sie in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt, andererseits fühlten sich viele den kulturellen Traditionen ihrer Eltern verpflichtet. Neumann: „Der Zwang, sich für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden zu müssen, ist integrationsfeindlich.“ EPD/abendblatt.de
Berufliche Vorqualifikation für Bremerinnen aus aller Welt
Der erfolgereiche Lehrgang des Paritätischen Bildungswerks "Berufliche Vorqualifikation für Bremerinnen aus aller Welt" findet in diesem Jahr wieder statt.
Zeit: 1. November 2011 - 31. Oktober 2012
Die Vorqualifizierung bereitet auf Berufsfelder vor, in denen qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen gesucht werden:
-kaufmännische Berufe
-Gesundheitsberufe und personenbezogene Dienstleistungen
Für Interessentinnen gibt es ein Informationstreffen:
Zeit: Donnerstag, 1. September 2011, 10 Uhr
Ort: Paritätisches Bildungswerk, Faulenstr. 31, 28201 Bremen
Bei weiteren Fragen:
Susanne Gätgens, , Tel. 174 72 24
Ute Berms, , Tel. 174 72 28
Paritätisches Bildungswerk
Faulenstr. 31
28201 Bremen
21 Verbände und Gewerkschaften erklären:
Betreuungsgeld nicht im Sinne der Kinder
Berlin, 4. Juli 2011 „Es wäre geradezu fatal, wenn aufgrund eines Betreuungsgeldes von 150 Euro sozial schwache Familien darüber nachdenken müssten, was sie dringender benötigen: das Geld oder ein gutes Bildungs- und Förderungsangebot für ihre Kinder“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Betreuungsgeld und kritisiert, dass eine Einführung des Betreuungsgeldes „im krassen Widerspruch zu allen bildungs- und migrationspolitischen Zielen, die die Bundesregierung zu haben vorgibt“, steht.Ein Betreuungsgeld würden diejenigen Eltern erhalten, die ihr Kind ab dem Jahr 2013 nicht in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen, sondern dies selber wahrnehmen. „Wenn wirklich alle Kinder die gleichen Chancen auf ein gut gefördertes Aufwachsen haben sollen, müssen diese ideologischen Debatten über ein Betreuungsgeld aufhören“, fordert der Präsident des Kinderschutzbundes Heinz Hilgers und erklärt weiter: „Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass das Betreuungsgeld nicht im Sinne der Kinder ist“.„Wir brauchen jeden Euro, um den Ausbau des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten zu stemmen“, erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF). Der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes zeigt auf, dass die Ausbaudynamik bis zum Sommer 2013 noch erheblich gesteigert werden muss, um das politische Ziel einer durchschnittlichen Betreuungsquote von 35 Prozent bundesweit zu erreichen. „Würde das Geld hier eingesetzt, könnten vor allem die Kinder davon profitieren“, unterstreicht Reckmann abschließend.
Kontaktdaten:
Barbara König, Geschäftsführerin
Tel. 030 2592728-20
[email protected]
Immer mehr mit deutschem Pass unterwegs
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Einbürgerungen leicht gestiegen. 2010 erhielten knapp 101.600 Ausländer einen deutschen Pass, so das Statistische Bundesamt. Das waren 5.500 oder 5,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit lag die Zahl der Einbürgerungen aber immer noch weit unter den Werten vom Beginn des vergangenen Jahrzehnts: Im Jahr 2000, in dem das neue Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt wurde, hatten die Statistiker noch 186.700 Einbürgerungen gezählt. Die eingebürgerten Deutschen sind im Schnitt knapp 30 Jahre alt und leben seit rund 15 Jahren in Deutschland. Die größte Gruppe bei den Neudeutschen stellten auch 2010 die Türkischstämmigen mit knapp 26.200 Einbürgerungen.
taz, 8. Juli 2011
Heirat ist kein Sicherheitsrisiko
Die Heirat mit einer Chinesin rechtfertigt nicht die Entlassung durch einen Rüstungsbetrieb. Das hat das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht (LAG) in Kiel entschieden und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn aufgehoben. Die Relinger Firma Autoflug hatte einem deutschen Ingenieur im März 2010 gekündigt, nachdem dieser seine langjährige chinesische Freundin geheiratetet hatte. Damit stelle er ein Sicherheitsrisiko dar, argumentierte der Luftwaffenzulieferer. Das LAG erklärte die Kündigung nun für unwirksam und sprach dem Ingenieur eine Abfindung von 28.000 Euro zu.
"Die Kündigung stellte einen Verstoß gegen Treu und Glauben und gegen die im Grundgesetz geschützte Ehe dar", argumentierte der Hamburger Arbeits-rechtsanwalt Klaus Bertelsmann vor Gericht. Das LAG teilte diese Auffassung.
(taz vom 25./26.06.2011)
BAMF - Neue Broschüren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Zwei neue Broschüren bieten Zugewanderten mit ausländischen Arzt- oder Ingenieursqualifikationen und Beratungsstellen Informationen zu Qualifizie-rungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland.
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2011/20110523-leitfaeden-berufszugang-arzt-ingenieur.html
Engagiert und mit langem Atem...
Bundesdelegiertenversammlung eines lebendigen Verbandes
Am 16./17 April 2011 waren sich die Delegierten einig: Der Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und die Vergabe von Besuchervisa für Familienbesuche werden weiter aufmerksam und kritisch begleitet. Der neu gewählte, nun fünfköpfige Bundesvorstand wurde herzlich begrüßt und direkt mit einer neuen Aufgabe versehen: Ein Buch- oder Filmprojekt über die Geschichte von Binationalen in Deutschland soll auf den Weg gebracht werden.
Diese und weitere zentrale Themen können im Bundesvorstand nun für die kommenden zwei Jahre auf mehr Schultern verteilt werden: Neben Bettina Müller-Sidibé (Frankfurt), Angela Rother–El–Lakkis (Bonn) und Dr. Bärbel Sánchez–Corneaux (Leipzig), die bereits seit mehreren Jahren mit großem Einsatz in diesem Amt aktiv sind, konnte nun mit Sidonie Fernau (Hamburg) und Daniel López Álvarez (Halle) das Gremium erweitert werden.
Bettina Müller-Sidibé neue AGF-Vorsitzende
Berlin, 18.01.2011 – Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels übernimmt 2011 und 2012 der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. Mit ihrer neuen Vorsitzenden Bettina Müller-Sidibé startet die AGF in das neue Jahr.Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände trafen sich am Jahresende zu ihrer Mitgliederversammlung, um grundlegende Entwicklungen in der Familienpolitik sowie die Schwerpunkte der eigenen Arbeit zu diskutieren. In diesem Jahr standen zusätzlich Vorstandswahlen an, da die Amtszeit von Edith Schwab Ende 2010 auslief. Der AGF steht in einem zweijährigen Turnus ein Mitgliedsverband federführend vor. Mit dem Jahreswechsel löst der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. den 2009 und 2010 amtierenden Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) ab. Die Vorsitzende des iaf, Bettina Müller-Sidibé, wurde einstimmig zur neuen Vorsitzenden der AGF gewählt, ihre Vorgängerin Edith Schwab zu ihrer Stellvertreterin.
„Die AGF hat sich zwei Jahre lang intensiv in die Armutsdebatte eingemischt und auf europäischer Ebene abgestimmte Forderungen zur Bekämpfung von Kinderarmut aufgestellt. Zu den Plänen der deutschen Regierung in Bezug auf die Neuberechnung der Kinderregelsätze haben wir uns klar positioniert“, bilanziert die scheidende Vorsitzende Edith Schwab, „aber es bleibt viel zu tun, denn bisher hat die Politik noch keinen Beitrag zur Armutsbekämpfung geleistet.“
2009 und 2010 wurden unter der Federführung des VAMV von der AGF wichtige Themen angesprochen, die auch in Zukunft relevant bleiben: die Bekämpfung von Kinderarmut, die Vernetzung auf europäischer Ebene und der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Kinderprodukte, zu dem die AGF 2011 mit vielen anderen Verbänden eine Kampagne durchführen wird.
Die neue Vorsitzende, Bettina Müller-Sidibé, bestätigt die Eindrücke von Frau Schwab und fügt hinzu: „Die Synergien aus der Zusammenarbeit zu intensivieren, weitere Themen gemeinsam zu erarbeiten und dabei verstärkt die Lebenslagen von binationalen und eingewanderten Familien einzubeziehen, wird das Ziel unserer Federführung sein.“
So soll 2011 dem Thema „Kindergesundheit und Verbraucherrechte“ mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Hier tun sich gerade für Eltern und Kinder immer wieder große Unsicherheiten auf. Die AGF will daher den Kenntnisstand und die Urteilskraft der Familien stärken und das Thema auf politischer Ebene nachhaltig vertreten.Kurzportrait: Der neue federführende Verband der AGF
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. übernimmt erstmals die Federführung der AGF. Der gemeinnützige Verein ist seit 1972 Ansprechpartner für die Anliegen von Paaren und Familien, die einen binationalen/bikulturellen Alltag leben. Er arbeitet als bundesweiter Verband mit regionalen Kontaktstellen in 25 Städten in 11 Bundesländern. Der Verband setzt sich für die soziale und rechtliche Gleichstellung von Menschen ungeachtet ihrer Hautfarbe und kulturellen Herkunft ein und tritt für eine stärkere Berücksichtigung interkultureller Lebenswelten in der Sozial- und Bildungspolitik ein. Sein Anliegen ist es, das interkulturelle Zusammenleben in Deutschland zukunftsweisend zu gestalten. Er ist daher insbesondere in den Bereichen der interkulturellen Beratung und Bildung tätig.Kurzportrait: Die neue Vorsitzende
Die Volkswirtin Bettina Müller-Sidibé stammt aus Baden-Württemberg und hat sich vor allem in Entwicklungsprogrammen in Afrika, Tätigkeiten bei unterschiedlichen Banken sowie als Buchautorin einen Namen gemacht. Sie ist seit 1992 Projektmanagerin in wechselnden Bereichen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2007 ist sie Bundesvorsitzende beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Kurzportrait: Die AGF
In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. sind die großen deutschen Familienorganisationen zusammengeschlossen. Die AGF fördert den Dialog zwischen den Verbänden und Interessenvertretungen der Familien und den Verantwortlichen der Familienpolitik.
Grüne fordern visumfreie Einreise für türkische Staatsbürger für Kurzaufenthalte
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN will türkischen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte ermöglichen. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich innerhalb der Europäischen Union für eine entsprechende Änderung der Verordnung 539/2001/EG einzusetzen. Link zum Antrag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703686.pdf
Presseerklärung des Bremer Senators für Inneres und Sport vom 1. 12. 2010: Mäurer für eine weitgehende Abschaffung der Residenzpflicht und gegen erschwerte Aufenthaltsregelungen für ausländische Ehepartner
Bremen setzt sich im Bundesrat gemeinsam mit Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen dafür ein, die Residenzpflicht für geduldete Ausländer und Asylbewerber weitgehend abzuschaffen. Nach den geltenden Regelungen dürfen sie das Bundesland, dem sie zugewiesen sind, nur mit einer besonderen Erlaubnis verlassen. Bremen und die Länder Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wollen nun erreichen, dass eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts zukünftig die Ausnahme ist und nur erfolgen darf bei in der Person oder im Verhalten des Ausländers liegenden Gründen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Ausländer Straftaten begangen hat oder behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung - z.B. durch eine Täuschung über seine Identität - vorsätzlich hinausgezögert oder behindert hat.
In der Begründung dazu heißt es: Durch die räumliche Beschränkung sind die Betroffenen in ihrer Freizügigkeit stark eingeschränkt und sie führt – insbesondere bei einem längerfristigen geduldeten Aufenthalt oder einem langen Asylverfahren - zu einer Isolation, weil Verwandte und Freunde nicht besucht und z.B. kulturelle Angebote in anderen Ländern, Landkreisen und Städten nicht genutzt werden können. Das Ausnahmeverfahren, das eine besondere Erlaubnis erfordert, ist für die Betroffenen kompliziert und bedeutet für die Ausländerbehörden einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Innensenator Mäurer will im Bundesrat gemeinsam mit Berlin und Nordrhein-Westfalen außerdem verhindern, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft künftig drei statt bisher zwei Jahre bestehen muss, ehe der zugewanderte Partner oder die Partnerin eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis bekommt.Von einer Fristverlängerung – wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht - wären nach Darstellung der drei Länder insbesondere Frauen in Gewaltbeziehungen hart betroffen. „Sie lassen selbst massive häusliche Gewalt oft ganz bewusst bis zum Ende der gesetzlichen Frist über sich ergehen. Sie wollen nicht Gefahr laufen, ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren. Bei innerfamiliärer Gewalt ist es nämlich häufig schwierig, die Voraussetzungen für einen Härtefall nachzuweisen“, erklärte Innensenator Mäurer. Deshalb seien auch die Beratungs- und Hilfeeinrichtungen nicht selten in der schwierigen Situation, diesen Frauen nicht guten Gewissens zu einer Trennung vor Ablauf der Mindestbestandsfrist raten zu können. Vor diesem Hintergrund erklären sich viele Trennungen auffallend kurze Zeit nach Ablauf von zwei Jahren, die das Bundesinnenministerium in seinem Bericht zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes im Juli 2006 feststellte, heißt es in der Begründung zu dem Änderungsantrag.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die in § 31 Abs. 1 AufenthG vorgegebene Frist für das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft vor Erteilung einer eigenständigen Aufenthaltserlaubnis von derzeit zwei auf drei Jahre zu erhöhen. So soll der Anreiz zum Eingehen einer Scheinehe verringert und die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, eine Scheinehe nachzuweisen, bevor durch sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet wird. Tatsächlich aber kann ein Aufenthaltstitel, der durch eine Scheinehe und damit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkt wurde, auch nach Erhalt eines eigenständigen Aufenthaltsrechts widerrufen werden.
http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=37286
Dänemark will Familiennachzug noch weiter verschärfen
Die dänische Regierung startet eine neue Runde bei der Verschärfung des Ausländerrechts. Sie hat ein neues Gesetzespaket präsentiert, das den Familiennachzug massiv begrenzen will. Schon nach geltendem Recht müssen beide Partner beim Ehegattennachzug aus einem Drittstaat mindestens 24 Jahre alt sein. In Zukunft müssen sie auch noch die Mindestquote eines „integrationsrelevanten“ Punktesystems erfüllen. Benotet werden Ausbildungs-niveau, Sprachkenntnisse, mutmaßliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Wohnungssituation. Statt wie bislang schon ein Bankguthaben in Höhe von 7.000 müssen dann umgerechnet 14.000 Euro hinterlegt werden. Reicht die erzielte Punktzahl nicht aus, bleibt die Tür nach Dänemark für den Ehepartner oder die Ehepartnerin verschlossen. Ob das Paar Kinder hat, soll keine Rolle spielen.
Und: Wer innerhalb der letzten 36 Monate nicht mindestens 30 Monate eine Vollzeitstelle hatte, die ihm einen ausreichenden Lebensstandard sicherte, hat zukünftig keine Chance, eine Genehmigung für die Einreise seiner auslän-dischen Ehefrau oder seines ausländischen Ehemannes zu erhalten. Diese Regelung soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit – also auch für Däninnen und Dänen – gelten.
Menschen mit Migrationshintergrund stellen fast ein Fünftel der Bevölkerung
Berlin: (hib/STO/BOB) Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund beträgt in der Bundesrepublik fast ein Fünftel der Bevölkerung. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer (CDU), vorgelegten ”Achten Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ (17/2400) hervor. Danach hatten von den 82,1 Millionen Einwohnern im Jahr 2008 insgesamt 15,6 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund. Damit seien 19 Prozent der Gesamtbevölkerung seit 1950 nach Deutschland zugewandert oder Nachkommen von Zuwanderern. Mit 7,3 Millionen Menschen ist laut Bericht weniger als die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausländischer Staatsangehörigkeit, während 8,3 Millionen einen deutschen Pass haben.
Am größten ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung den Angaben zufolge in den jüngeren Altersstufen. So hätten inzwischen 34,4 Prozent der Kinder unter 5 Jahren einen Migrations-hintergrund, bei den Kindern unter 10 Jahren seien es 32,7 Prozent. In der Altersgruppe bis 35 Jahre betrage der Anteil der Personen mit Migrations-hintergrund 27,3 Prozent. Demgegenüber machte der Migrantenanteil in der Altersgruppe über 65 Jahre nur 8,5 Prozent aus.
Bewerbungen erwünscht
Alle Stellenausschreibungen der Verwaltung enthalten künftig den Hinweis, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund "ausdrücklich erwünscht" sind. Das hat der Senat beschlossen. Ziel ist es, die Zahl der MigrantInnen im öffentlichen Dienst zu erhöhen.
taz 12. 08. 10
Online-Beratung für junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund: "Mein Plan B"
Das Projekt "Mein PlanB" richtet sich in erster Linie an Jugendliche mit Schwierigkeiten in der Phase des Übergangs von Schule zum Beruf. In Form von Mailberatung und später auch Chatberatung werden sie bei der Entwicklung und Realisierung beruflicher Ziele unterstützt. Sie erhalten Informationen rund um die Themen Schule/Ausbildung und Ausbildungsalternativen und mehr. „Mein PlanB“ übernimmt neben dem Angebot der Beratung auch eine Art Lotsenfunktion: Die Jugendlichen werden gezielt auf Beratungsstellen und -angebote sowie auf einschlägige Projekte und Maßnahmen vor Ort aufmerksam gemacht. Junge Menschen im Übergang von Schule zu Ausbildung bzw. Arbeit sind oftmals noch mit einer Vielzahl an anderen Problematiken konfrontiert. Hier nutzt „Mein PlanB“ im Bedarfsfall das vorhandene Netz von Beratungsstellen (Familien-, Sucht-, Schuldnerberatung etc.) und kann Ratsuchende dorthin vermitteln.
Angeboten wird die Online-Beratung vom Deutschen Caritasverband. Durchgeführt wird sie von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Beraterinnen und Beratern von: IN VIA Köln, Sozialdienst Katholischer Frauen Düren, Förderband Mainz, Caritasverband Darmstadt, IN VIA Berlin / Caritasverband Berlin. Zur Onlineberatung geht es unter www.mein-planb.de
Pflicht-Deutschkurs ist steuerlich absetzbar
Kiel/Berlin (dpa/tmn) - Ausländer, die gesetzlich zur Teilnahme an einem Integrationskurs "Deutsch" verpflichtet sind, können die Kosten steuerlich absetzen. Dies seien außergewöhnliche Belastungen.
Das ergibt sich aus einem Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (Az.: VI 314 S 2284 176) in Kiel, auf den der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hinweist. Das Zuwanderungsgesetz sieht derzeit für Ausländer Integrationskurse mit rund 630 Unterrichtsstunden vor. Dem Recht auf Teilnahme steht in bestimmten Fällen auch eine Pflicht zur Teilnahme gegenüber. Bei einem Verstoß dagegen müssen die Zuwanderer mit Sanktionen rechnen. Dies spricht für die Zwangsläufigkeit im steuerlichen Sinne, teilen die BDL-Experten mit. Deshalb müssen die Kosten steuerlich absetzbar sein.
Unter Kosten fallen die Zuzahlungen von rund 630 Euro pro Kurs sowie die Aufwendungen - beispielsweise für Fahrtkosten und Fachliteratur. Die Teilnahmebescheinigung des Kurses dient dem Finanzamt als Nachweis. Wer freiwillig einen Deutsch- oder Integrationskurs macht, darf die Ausgaben dafür nicht steuerlich absetzen. Dies sei reines Privatvergnügen, erklären die Richter des Bundesfinanzhofes (Az.: VI R 14/04, BStBI 2007 II S. 814). Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL): www.bdl-online.de
Ehegattennachzug erleichtern – Grüne legen Gesetzentwurf vor
Zum Fraktionsbeschluss, einen Gesetzentwurf zur Erleichterung des Ehegattennachzugs in den Bundestag einzubringen, erklärt Mehmet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der grünen Bundestagsfraktion:
"Mit unserem Gesetzentwurf beabsichtigen wir, die im Jahr 2007 eingeführten Verschärfungen beim Ehegattennachzug zurückzunehmen. Insbesondere wollen wir, dass der Ehegattennachzug nicht mehr vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig gemacht wird.
Das Spracherfordernis führt in vielen Fällen zu erheblichen Eingriffen in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und das Recht auf freie Partnerwahl. Denn für die nachziehenden Ehegatten ist der Spracherwerb im Herkunftsland oft kaum möglich, da es zum Beispiel in ländlichen Regionen an Schulungsmöglichkeiten fehlt. In manchen Fällen müssen die Ehegatten jahrelang getrennt voneinander leben. Die Regelung verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Grundgesetz, denn das Spracherfordernis gilt nicht für alle Ehegatten von Ausländerinnen und Ausländern, sondern benachteiligt ohne sachlichen Grund bestimmte Personengruppen.
Unser Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass der Ehegattennachzug zu Deutschen unabhängig von der selbständigen Lebensunterhaltssicherung gewährt werden muss. Das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland ist nach der geltenden Regelung uneingeschränkt allein den Deutschen möglich, die es sich finanziell leisten können oder die seit Geburt Deutsche sind. Wer dagegen Sozialleistungen beziehen muss und/oder eine andere Muttersprache hat, kann in vielen Fällen nicht mehr davon ausgehen, eine binationale Partnerschaft in Deutschland führen zu können. Die unterschiedliche Behandlung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern nach ethnischer Herkunft und vorhergehendem Wohnsitz widerspricht dem Prinzip der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit. Ein Zwei-Klassen-System deutscher Staatsangehöriger ist mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar."
Neue Online-Datenbank
Wo gibt es einen Arzt, der persisch spricht? Wer bietet eine Schwangerschaftsberatung für junge Türkinnen an? Spezielle Gesundheitsangebote für Zuwanderer in Niedersachsen sind künftig in einer neuen Online-Datenbank zu finden. Der Service im Internet ist in sieben Sprachen verfügbar. In der Datenbank können Migranten gezielt nach Kliniken, Ärzten und anderen Therapeuten mit bestimmten Sprachkenntnissen suchen. Am vergangenen Montag wurde die Online-Datenbank freigeschaltet: www.geminie-online.de
Keine Abschiebung bei Betreuung
Wer ein deutsches Kind in seinem Haushalt betreut, darf nicht abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und damit dem Eilantrag eines Vietnamesen stattgegeben. Die Stadt Göttingen wollte den Mann abschieben, nachdem er sein Studium abgebrochen hatte. Solange er aber die vierjährige Tochter seiner vietnamesischen Ehefrau betreue, die aus einer früheren Beziehung der Frau mit einem Deutschen stammt, müsse er geduldet werden, entschied das Gericht. Der Vietnamese sei die Bezugsperson des Kindes.
taz, 7. April '10
Sprachtests verhindern Familienleben
Ein gutes Drittel aller Teilnehmer besteht den für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachtest nicht - und muss weiter im Ausland bleiben. Das sei familienfeindlich, meinen Linke und Grüne.
BERLIN taz Als Sina West nach ihrem Abitur in einem Kinderheim in Kenia arbeitete, verliebte sie sich in einen Kollegen. Nach ihrer Rückkehr führte das Paar erst eine Fernbeziehung, dann heiratete es und wollte gemeinsam in Deutschland leben. Doch kurz zuvor hatte die große Koalition das Zuwanderungsgesetz verschärft: Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten dürfen nun nur nach Deutschland nachziehen, wenn sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können.
Teddy West zog ins 500 Kilometer entfernte Nairobi, um am dortigen Goethe-Institut einen Deutschkurs zu belegen. Dann gab es Unruhen, das Institut machte vorübergehend zu, West wurde verhaftet und kam wieder frei. Schließlich konnte er den Sprachtest absolvieren. "Aber er fiel durch", sagt Sina West. "Von den 92 Leuten haben nur 2 bestanden."
Teddy West ist kein Einzelfall. Ein gutes Drittel aller Teilnehmer fällt durch den Test. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt. Der Anteil derer, die durch die Prüfung fallen, stieg im Jahr 2009 mit 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sogar noch leicht an. Prüflinge, die zuvor keinen Sprachkurs an einem Goethe-Institut belegen, bestehen den Test sogar zu 40 Prozent nicht. Im Durchschnitt macht nur jeder fünfte Prüfling zuvor einen solchen Kurs.
Das zeigt aus Sicht der Linken, dass die derzeitige Praxis das Grundrecht auf Familienzusammenleben verletzt. Die Eheleute müssen zwangsläufig getrennt leben, solange kein Deutschzertifikat vorliegt. "Diese Einschränkung der Familienzusammenführung muss beendet werden", fordert die migrationspolitische Sprecherin, Sevim Dagdelen.
Ähnlich sehen es auch die Grünen. "Das ist eine integrations- und familienfeindliche Regelung", sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Josef Winkler und verweist darauf, dass die ehemalige Bundesregierung mit der Gesetzesverschärfung Zwangsheiraten verhindern und Integration fördern wollte. "Belegt ist das bislang nicht." Sicher aber habe die Regelung "viele tragische Schicksale" produziert.
Teddy West hatte kurz nach dem Sprachtest einen schweren Autounfall. Seine Frau zog zu ihm nach Kenia - und wurde schwanger. Das änderte die Rechtslage. Als Vater eines deutschen Kindes brauchte West keine Deutschkenntnisse nachweisen. Inzwischen lebt die Familie hier. "Obwohl wir das Gefühl hatten", sagt Sina West, "wir sind nicht erwünscht."
Vereinfachte Regeln für internationale Paare
EU will Scheidungsrecht mit Wahlfreiheit
Klare Regeln sind gefragt: Die EU-Kommission will das Scheidungsrecht für internationale Paare vereinfachen. Ehepartner sollen wählen können, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen. Gibt es Streit, gilt das Scheidungsrecht des Staates, mit dem die stärkste Verbindung besteht. Bisher ist das in den 27 Mitgliedsstaaten ganz verschieden geregelt, mal entscheidet die Nationalität, mal der Wohnort. Dabei geht es um Paare, die aus unterschiedlichen Ländern kommen, und nationale Paare, die nicht im Heimatland leben. "Wir brauchen klare Regeln, damit kein Partner unfaire Nachteile hat", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Oft suche sich ein Partner das Land mit den für ihn günstigsten Bedingungen - zum Beispiel geringe Unterhaltszahlungen - aus. "Das geht häufig zulasten von Frau und Kindern."
taz, 25. 03. 2010
Zahl der in Deutschland lebenden ausländi-schen Staatsbürger sinkt
Niedersachsen ist nach Schleswig-Holstein das westdeutsche Bundesland mit dem niedrigsten Ausländeranteil in der Bevölkerung. Zum Stichtag 31. Dezember 2009 wurden landesweit knapp 454.000 Einwohner mit auslän-discher Staatsangehörigkeit gezählt. Dies entspricht nach einer vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erhebung einem Anteil von 6,75 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Die relativ meisten Menschen mit auslän-dischem Pass leben in den Stadtstaaten Hamburg (14,2), Berlin (13,7) und Bremen (12,7).
Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist in 2009 leicht gesunken. Laut Ausländerzentral-register lebten am Jahresende in Deutschland insgesamt 6,69 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit – 32.800 weniger als im Jahr zuvor.
Unter den hier lebenden Ausländern waren 186 verschiedene Nationalitäten vertreten. Türkische Staatsbürger stellten mit einem Anteil von 25 Prozent die größte Gruppe, es folgten Italiener mit 8 Prozent und Polen mit 6 Prozent. Fast 20 Prozent der Personen ohne deutschen Pass wurden in Deutschland geboren.
Rund 133.200 Menschen wurden 2009 eingebürgert, 3.700 mehr als ein Jahr zuvor.
Frauennotruf für Migrantinnen
Neu: Beratung auf türkisch und kurdisch
Seit 30 Jahren gibt es den "Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.". Seit etwa 10 Jahren nimmt nach Aussage der Beratungsstelle der Anteil von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund, die Hilfe suchen, stetig zu. Deshalb wurde nun eine neue Mitarbeiterin eingestellt, Berna Müküs-Kaya, die neben deutsch auch kurdisch und türkisch spricht. Darüber hinaus ist auch eine Beratung in englischer Sprache möglich.
Außerdem gibt es in Kooperation mit der Psychoanalytischen Vereinigung eine transkulturelle Arbeitsgruppe, die sich mit der Bedeutung von Migration im Behandlungskontext befasst.
Der Notruf bietet telefonische wie persönliche Beratungen und psycho-logische Gespräche an. Diese richten sich an Jugendliche und Erwachsene, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind - unabhängig davon wie lange der Übergriff zurückliegt. Auch Freundinnen und Freunde sowie Angehörige von Opfern können sich an die Beratungsstelle wenden.
In der Beratungsstelle sind Psychologinnen tätig, die in der Arbeit mit sexuell Traumatisierten erfahren sind. Für ein persönliches Gespräch sollte vorher ein Termin unter der unten stehenden Telefonnummer vereinbart werden. Außerhalb der Sprechzeiten kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
Psychologische Beratungsstelle des
"Notrufs für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V."
Am Barkhof 32
28209 Bremen
Telefon: 0421/151 81
Frau Öztürk wird nichts zugetraut
Eine neue Untersuchung zeigt, dass Deutsche mit türkischem Namen auf dem Arbeitsamt benachteiligt sind
Menschen mit türkischem Namen werden auf dem Arbeitsmarkt eklatant benachteiligt – auch wenn sie deutsche Staatsbürger und Muttersprachler sind. Das geht aus einer Studie der Universität Konstanz hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. Die ForscherInnen hatten 1.000 gleichwertige Bewerbungen auf Praktikumsstellen für WirtschaftsstudentInnen verschickt, jeweils per Zufallsprinzip mit deutschem oder türkischem Namen versehen. Alle wurden als deutsche Staatsbürger und Muttersprachler beschrieben. Das Ergebnis: Bewerber mit türkischem Namen erhielten 14 Prozent weniger Zusagen. In kleineren Unternehmen waren es sogar 24 Prozent weniger. Die AutorInnen führen das auf weniger standardisierte Auswahlverfahren zurück, in denen mehr Raum für subjektive Einschätzungen bleibt.
Nur wenn Empfehlungsschreiben früherer Arbeitsgeber beigefügt wurden, hatten die türkisch klingenden BewerberInnen gleiche Chancen. Diese Beobachtung zeige, wie wichtig es sei, den „Teufelskreis“ der Diskriminierung zu durchbrechen, heißt es in dem Forschungsbericht. „Erst wenn benachteiligten Gruppen die Gelegenheit gegeben wird, sich zu beweisen, können sie die Vorurteile ausräumen.“ Dafür sei ein „Umdenken seitens der Arbeitsgeber notwendig, das sich durch Gesetze allein nicht erzwingen lässt.“
taz vom 9. Februar 2010
Einwanderung nach Deutschland bleibt gering
Auf geringem Niveau verharrt die Einwanderung nach Deutschland. Das geht aus dem neuen Migrationsbericht hervor, den das Bundeskabinett billigte. Danach kamen im Jahr 2008 gut 682.000 Menschen – ähnlich wie in den beiden Vorjahren. Noch in der ersten Hälfte der 90er Jahre wurden pro Jahr mehr als eine Millionen Zuwanderer registriert.
Gelichzeitig gab es 2008 fast 738.000 Fortzüge aus Deutschland – so viele wie seit zehn Jahren nicht mehr. Diese Zahl ist laut der Statistiker allerdings wenig aussagekräftig: Zahlreiche Abmeldungen seien auf eine Melde-registerbereinigung zurückzuführen. Von den ausländischen Zuwanderern kamen fast drei Viertel aus Europa, vor allem aus den EU-Staaten. Die größte Gruppe mit rund 120.000 Zuzüglern stellten die Polen, gefolgt von Rumänen, Türken und Ungarn. Gleichzeitig wanderten auch mehr als 108.000 Deutsche in die Bundesrepublik ein. Dabei handelte es sich vorwiegend um zurückgekehrte Auswanderer. Die 4.362 Spätaussiedler, die größtenteils ebenfalls als Deutsche in der Statistik auftauchen, machen hingegen nur noch einen geringen Anteil aus.
(taz vom 4. Februar 2010)
"Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes"
Seit dem 24. Juni 2009 läuft bundesweit die Kampagne "Sie gehören zu uns! Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes". Er wird vom Interkultu-rellen Rat in Deutschland koordiniert.
Die 27 Erstunterzeichner des gleichnamigen Aufrufs fordern die Streichung des Optionszwangs für Kinder nicht-deutscher Eltern aus dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Auf der Internetseite www.wider-den-options-zwang.de finden sich der Aufruf und weitere Informationen. Dort kann der Aufruf auch online unterschrieben werden.
Aufruf "Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes" hier