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Menschen mit Migrationshintergrund stellen fast ein Fünftel der Bevölkerung

Berlin: (hib/STO/BOB) Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund beträgt in der Bundesrepublik fast ein Fünftel der Bevölkerung. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer (CDU), vorgelegten ”Achten Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ (17/2400) hervor. Danach hatten von den 82,1 Millionen Einwohnern im Jahr 2008 insgesamt 15,6 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund. Damit seien 19 Prozent der Gesamtbevölkerung seit 1950 nach Deutschland zugewandert oder Nachkommen von Zuwanderern. Mit 7,3 Millionen Menschen ist laut Bericht weniger als die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausländischer Staatsangehörigkeit, während 8,3 Millionen einen deutschen Pass haben.

Am größten ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung den Angaben zufolge in den jüngeren Altersstufen. So hätten inzwischen 34,4 Prozent der Kinder unter 5 Jahren einen Migrations-hintergrund, bei den Kindern unter 10 Jahren seien es 32,7 Prozent. In der Altersgruppe bis 35 Jahre betrage der Anteil der Personen mit Migrations-hintergrund 27,3 Prozent. Demgegenüber machte der Migrantenanteil in der Altersgruppe über 65 Jahre nur 8,5 Prozent aus.

Bewerbungen erwünscht

Alle Stellenausschreibungen der Verwaltung enthalten künftig den Hinweis, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund "ausdrücklich erwünscht" sind. Das hat der Senat beschlossen. Ziel ist es, die Zahl der MigrantInnen im öffentlichen Dienst zu erhöhen.
taz 12. 08. 10


Online-Beratung für junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund: "Mein Plan B"

Das Projekt "Mein PlanB" richtet sich in erster Linie an Jugendliche mit Schwierigkeiten in der Phase des Übergangs von Schule zum Beruf. In Form von Mailberatung und später auch Chatberatung werden sie bei der Entwicklung und Realisierung beruflicher Ziele unterstützt. Sie erhalten Informationen rund um die Themen Schule/Ausbildung und Ausbildungsalternativen und mehr. „Mein PlanB“ übernimmt neben dem Angebot der Beratung auch eine Art Lotsenfunktion: Die Jugendlichen werden gezielt auf Beratungsstellen und -angebote sowie auf einschlägige Projekte und Maßnahmen vor Ort aufmerksam gemacht. Junge Menschen im Übergang von Schule zu Ausbildung bzw. Arbeit sind oftmals noch mit einer Vielzahl an anderen Problematiken konfrontiert. Hier nutzt „Mein PlanB“ im Bedarfsfall das vorhandene Netz von Beratungsstellen (Familien-, Sucht-, Schuldnerberatung etc.) und kann Ratsuchende dorthin vermitteln.

Angeboten wird die Online-Beratung vom Deutschen Caritasverband. Durchgeführt wird sie von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Beraterinnen und Beratern von: IN VIA Köln, Sozialdienst Katholischer Frauen Düren, Förderband Mainz, Caritasverband Darmstadt, IN VIA Berlin / Caritasverband Berlin. Zur Onlineberatung geht es unter www.mein-planb.de


Pflicht-Deutschkurs ist steuerlich absetzbar

Kiel/Berlin (dpa/tmn) - Ausländer, die gesetzlich zur Teilnahme an einem Integrationskurs "Deutsch" verpflichtet sind, können die Kosten steuerlich absetzen. Dies seien außergewöhnliche Belastungen.
Das ergibt sich aus einem Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (Az.: VI 314 S 2284 176) in Kiel, auf den der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hinweist. Das Zuwanderungsgesetz sieht derzeit für Ausländer Integrationskurse mit rund 630 Unterrichtsstunden vor. Dem Recht auf Teilnahme steht in bestimmten Fällen auch eine Pflicht zur Teilnahme gegenüber. Bei einem Verstoß dagegen müssen die Zuwanderer mit Sanktionen rechnen. Dies spricht für die Zwangsläufigkeit im steuerlichen Sinne, teilen die BDL-Experten mit. Deshalb müssen die Kosten steuerlich absetzbar sein.
Unter Kosten fallen die Zuzahlungen von rund 630 Euro pro Kurs sowie die Aufwendungen - beispielsweise für Fahrtkosten und Fachliteratur. Die Teilnahmebescheinigung des Kurses dient dem Finanzamt als Nachweis. Wer freiwillig einen Deutsch- oder Integrationskurs macht, darf die Ausgaben dafür nicht steuerlich absetzen. Dies sei reines Privatvergnügen, erklären die Richter des Bundesfinanzhofes (Az.: VI R 14/04, BStBI 2007 II S. 814). Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL):
www.bdl-online.de


Ehegattennachzug erleichtern – Grüne legen Gesetzentwurf vor

Zum Fraktionsbeschluss, einen Gesetzentwurf zur Erleichterung des Ehegattennachzugs in den Bundestag einzubringen, erklärt Mehmet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der grünen Bundestagsfraktion:

"Mit unserem Gesetzentwurf beabsichtigen wir, die im Jahr 2007 eingeführten Verschärfungen beim Ehegattennachzug zurückzunehmen. Insbesondere wollen wir, dass der Ehegattennachzug nicht mehr vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig gemacht wird.

Das Spracherfordernis führt in vielen Fällen zu erheblichen Eingriffen in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und das Recht auf freie Partnerwahl. Denn für die nachziehenden Ehegatten ist der Spracherwerb im Herkunftsland oft kaum möglich, da es zum Beispiel in ländlichen Regionen an Schulungsmöglichkeiten fehlt. In manchen Fällen müssen die Ehegatten jahrelang getrennt voneinander leben. Die Regelung verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Grundgesetz, denn das Spracherfordernis gilt nicht für alle Ehegatten von Ausländerinnen und Ausländern, sondern benachteiligt ohne sachlichen Grund bestimmte Personengruppen.

Unser Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass der Ehegattennachzug zu Deutschen unabhängig von der selbständigen Lebensunterhaltssicherung gewährt werden muss. Das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland ist nach der geltenden Regelung uneingeschränkt allein den Deutschen möglich, die es sich finanziell leisten können oder die seit Geburt Deutsche sind. Wer dagegen Sozialleistungen beziehen muss und/oder eine andere Muttersprache hat, kann in vielen Fällen nicht mehr davon ausgehen, eine binationale Partnerschaft in Deutschland führen zu können. Die unterschiedliche Behandlung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern nach ethnischer Herkunft und vorhergehendem Wohnsitz widerspricht dem Prinzip der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit. Ein Zwei-Klassen-System deutscher Staatsangehöriger ist mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar."


Neue Online-Datenbank

Wo gibt es einen Arzt, der persisch spricht? Wer bietet eine Schwangerschaftsberatung für junge Türkinnen an? Spezielle Gesundheitsangebote für Zuwanderer in Niedersachsen sind künftig in einer neuen Online-Datenbank zu finden. Der Service im Internet ist in sieben Sprachen verfügbar. In der Datenbank können Migranten gezielt nach Kliniken, Ärzten und anderen Therapeuten mit bestimmten Sprachkenntnissen suchen. Am vergangenen Montag wurde die Online-Datenbank freigeschaltet: www.geminie-online.de


Keine Abschiebung bei Betreuung

Wer ein deutsches Kind in seinem Haushalt betreut, darf nicht abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und damit dem Eilantrag eines Vietnamesen stattgegeben. Die Stadt Göttingen wollte den Mann abschieben, nachdem er sein Studium abgebrochen hatte. Solange er aber die vierjährige Tochter seiner vietnamesischen Ehefrau betreue, die aus einer früheren Beziehung der Frau mit einem Deutschen stammt, müsse er geduldet werden, entschied das Gericht. Der Vietnamese sei die Bezugsperson des Kindes.
taz, 7. April '10


Sprachtests verhindern Familienleben

Ein gutes Drittel aller Teilnehmer besteht den für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachtest nicht - und muss weiter im Ausland bleiben. Das sei familienfeindlich, meinen Linke und Grüne.

BERLIN taz Als Sina West nach ihrem Abitur in einem Kinderheim in Kenia arbeitete, verliebte sie sich in einen Kollegen. Nach ihrer Rückkehr führte das Paar erst eine Fernbeziehung, dann heiratete es und wollte gemeinsam in Deutschland leben. Doch kurz zuvor hatte die große Koalition das Zuwanderungsgesetz verschärft: Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten dürfen nun nur nach Deutschland nachziehen, wenn sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können.
Teddy West zog ins 500 Kilometer entfernte Nairobi, um am dortigen Goethe-Institut einen Deutschkurs zu belegen. Dann gab es Unruhen, das Institut machte vorübergehend zu, West wurde verhaftet und kam wieder frei. Schließlich konnte er den Sprachtest absolvieren. "Aber er fiel durch", sagt Sina West. "Von den 92 Leuten haben nur 2 bestanden."
Teddy West ist kein Einzelfall. Ein gutes Drittel aller Teilnehmer fällt durch den Test. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt. Der Anteil derer, die durch die Prüfung fallen, stieg im Jahr 2009 mit 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sogar noch leicht an. Prüflinge, die zuvor keinen Sprachkurs an einem Goethe-Institut belegen, bestehen den Test sogar zu 40 Prozent nicht. Im Durchschnitt macht nur jeder fünfte Prüfling zuvor einen solchen Kurs.
Das zeigt aus Sicht der Linken, dass die derzeitige Praxis das Grundrecht auf Familienzusammenleben verletzt. Die Eheleute müssen zwangsläufig getrennt leben, solange kein Deutschzertifikat vorliegt. "Diese Einschränkung der Familienzusammenführung muss beendet werden", fordert die migrationspolitische Sprecherin, Sevim Dagdelen.
Ähnlich sehen es auch die Grünen. "Das ist eine integrations- und familienfeindliche Regelung", sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Josef Winkler und verweist darauf, dass die ehemalige Bundesregierung mit der Gesetzesverschärfung Zwangsheiraten verhindern und Integration fördern wollte. "Belegt ist das bislang nicht." Sicher aber habe die Regelung "viele tragische Schicksale" produziert.
Teddy West hatte kurz nach dem Sprachtest einen schweren Autounfall. Seine Frau zog zu ihm nach Kenia - und wurde schwanger. Das änderte die Rechtslage. Als Vater eines deutschen Kindes brauchte West keine Deutschkenntnisse nachweisen. Inzwischen lebt die Familie hier. "Obwohl wir das Gefühl hatten", sagt Sina West, "wir sind nicht erwünscht."


Vereinfachte Regeln für internationale Paare

EU will Scheidungsrecht mit Wahlfreiheit
Klare Regeln sind gefragt: Die EU-Kommission will das Scheidungsrecht für internationale Paare vereinfachen. Ehepartner sollen wählen können, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen. Gibt es Streit, gilt das Scheidungsrecht des Staates, mit dem die stärkste Verbindung besteht. Bisher ist das in den 27 Mitgliedsstaaten ganz verschieden geregelt, mal entscheidet die Nationalität, mal der Wohnort. Dabei geht es um Paare, die aus unterschiedlichen Ländern kommen, und nationale Paare, die nicht im Heimatland leben. "Wir brauchen klare Regeln, damit kein Partner unfaire Nachteile hat", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Oft suche sich ein Partner das Land mit den für ihn günstigsten Bedingungen - zum Beispiel geringe Unterhaltszahlungen - aus. "Das geht häufig zulasten von Frau und Kindern."
taz, 25. 03. 2010


Zahl der in Deutschland lebenden ausländi-schen Staatsbürger sinkt

Niedersachsen ist nach Schleswig-Holstein das westdeutsche Bundesland mit dem niedrigsten Ausländeranteil in der Bevölkerung. Zum Stichtag 31. Dezember 2009 wurden landesweit knapp 454.000 Einwohner mit auslän-discher Staatsangehörigkeit gezählt. Dies entspricht nach einer vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erhebung einem Anteil von 6,75 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Die relativ meisten Menschen mit auslän-dischem Pass leben in den Stadtstaaten Hamburg (14,2), Berlin (13,7) und Bremen (12,7).
Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist in 2009 leicht gesunken. Laut Ausländerzentral-register lebten am Jahresende in Deutschland insgesamt 6,69 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit – 32.800 weniger als im Jahr zuvor.
Unter den hier lebenden Ausländern waren 186 verschiedene Nationalitäten vertreten. Türkische Staatsbürger stellten mit einem Anteil von 25 Prozent die größte Gruppe, es folgten Italiener mit 8 Prozent und Polen mit 6 Prozent. Fast 20 Prozent der Personen ohne deutschen Pass wurden in Deutschland geboren.
Rund 133.200 Menschen wurden 2009 eingebürgert, 3.700 mehr als ein Jahr zuvor.


Frauennotruf für Migrantinnen

Neu: Beratung auf türkisch und kurdisch

Seit 30 Jahren gibt es den "Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.". Seit etwa 10 Jahren nimmt nach Aussage der Beratungsstelle der Anteil von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund, die Hilfe suchen, stetig zu. Deshalb wurde nun eine neue Mitarbeiterin eingestellt, Berna Müküs-Kaya, die neben deutsch auch kurdisch und türkisch spricht. Darüber hinaus ist auch eine Beratung in englischer Sprache möglich.
Außerdem gibt es in Kooperation mit der Psychoanalytischen Vereinigung eine transkulturelle Arbeitsgruppe, die sich mit der Bedeutung von Migration im Behandlungskontext befasst.
Der Notruf bietet telefonische wie persönliche Beratungen und psycho-logische Gespräche an. Diese richten sich an Jugendliche und Erwachsene, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind - unabhängig davon wie lange der Übergriff zurückliegt. Auch Freundinnen und Freunde sowie Angehörige von Opfern können sich an die Beratungsstelle wenden.
In der Beratungsstelle sind Psychologinnen tätig, die in der Arbeit mit sexuell Traumatisierten erfahren sind. Für ein persönliches Gespräch sollte vorher ein Termin unter der unten stehenden Telefonnummer vereinbart werden. Außerhalb der Sprechzeiten kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.

Psychologische Beratungsstelle des
"Notrufs für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V."
Am Barkhof 32
28209 Bremen
Telefon: 0421/151 81


Frau Öztürk wird nichts zugetraut

Eine neue Untersuchung zeigt, dass Deutsche mit türkischem Namen auf dem Arbeitsamt benachteiligt sind
Menschen mit türkischem Namen werden auf dem Arbeitsmarkt eklatant benachteiligt – auch wenn sie deutsche Staatsbürger und Muttersprachler sind. Das geht aus einer Studie der Universität Konstanz hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. Die ForscherInnen hatten 1.000 gleichwertige Bewerbungen auf Praktikumsstellen für WirtschaftsstudentInnen verschickt, jeweils per Zufallsprinzip mit deutschem oder türkischem Namen versehen. Alle wurden als deutsche Staatsbürger und Muttersprachler beschrieben. Das Ergebnis: Bewerber mit türkischem Namen erhielten 14 Prozent weniger Zusagen. In kleineren Unternehmen waren es sogar 24 Prozent weniger. Die AutorInnen führen das auf weniger standardisierte Auswahlverfahren zurück, in denen mehr Raum für subjektive Einschätzungen bleibt.
Nur wenn Empfehlungsschreiben früherer Arbeitsgeber beigefügt wurden, hatten die türkisch klingenden BewerberInnen gleiche Chancen. Diese Beobachtung zeige, wie wichtig es sei, den „Teufelskreis“ der Diskriminierung zu durchbrechen, heißt es in dem Forschungsbericht. „Erst wenn benachteiligten Gruppen die Gelegenheit gegeben wird, sich zu beweisen, können sie die Vorurteile ausräumen.“ Dafür sei ein „Umdenken seitens der Arbeitsgeber notwendig, das sich durch Gesetze allein nicht erzwingen lässt.“
taz vom 9. Februar 2010


Einwanderung nach Deutschland bleibt gering

Auf geringem Niveau verharrt die Einwanderung nach Deutschland. Das geht aus dem neuen Migrationsbericht hervor, den das Bundeskabinett billigte. Danach kamen im Jahr 2008 gut 682.000 Menschen – ähnlich wie in den beiden Vorjahren. Noch in der ersten Hälfte der 90er Jahre wurden pro Jahr mehr als eine Millionen Zuwanderer registriert.

Gelichzeitig gab es 2008 fast 738.000 Fortzüge aus Deutschland – so viele wie seit zehn Jahren nicht mehr. Diese Zahl ist laut der Statistiker allerdings wenig aussagekräftig: Zahlreiche Abmeldungen seien auf eine Melde-registerbereinigung zurückzuführen. Von den ausländischen Zuwanderern kamen fast drei Viertel aus Europa, vor allem aus den EU-Staaten. Die größte Gruppe mit rund 120.000 Zuzüglern stellten die Polen, gefolgt von Rumänen, Türken und Ungarn. Gleichzeitig wanderten auch mehr als 108.000 Deutsche in die Bundesrepublik ein. Dabei handelte es sich vorwiegend um zurückgekehrte Auswanderer. Die 4.362 Spätaussiedler, die größtenteils ebenfalls als Deutsche in der Statistik auftauchen, machen hingegen nur noch einen geringen Anteil aus.
(taz vom 4. Februar 2010)


"Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes"

Seit dem 24. Juni 2009 läuft bundesweit die Kampagne "Sie gehören zu uns! Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes".  Er wird vom Interkultu-rellen Rat in Deutschland koordiniert.

Die 27 Erstunterzeichner des gleichnamigen Aufrufs fordern die Streichung des Optionszwangs für Kinder nicht-deutscher Eltern aus dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Auf der Internetseite www.wider-den-options-zwang.de finden sich der Aufruf und weitere Informationen. Dort kann der Aufruf auch online unterschrieben werden.

Aufruf "Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes" hier


Rund ein Fünftel der Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund

Berlin: (hib/STO) Mit rund 15,3 Millionen Menschen weist etwa ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund auf. Dazu zählen sowohl zugewanderte Personen (erste Generation) als auch hier zu Lande Geborene, bei denen mindestens ein Elternteil zugewandert ist (zweite Generation), wie aus dem von der Bundesregierung in einer Unterrichtung vorgelegten "Ersten Integrationsindikatorenbericht" (16/13300) hervorgeht. In dem Bericht, über den der Bundestag erstmals am Donnerstagnachmittag beraten will, werden "der Stand und die Entwicklung von Integration anhand verschiedener Indikatoren" gemessen, wobei als Datengrundlage vor allem die Daten des Mikrozensus 2005, 2006 und 2007 herangezogen wurden. Danach zeigen sich in vielen Bereichen insbesondere bei der zweiten Generation Integrationsfortschritte, "während in anderen Bereichen Unterschiede des Integrationsgrades fortbestehen".
So blieb die Zahl der Einbürgerungen im Verhältnis zur Zahl der Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von zehn und mehr Jahren den Angaben zufolge mit 3,1 Prozent im Jahr 2005, 3,2 Prozent in 2006 und 2,9 Prozent in 2007 "relativ konstant". Die Zahl bikultureller Ehen zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund habe 2005 bei 9,7 Prozent, 2006 bei 9,5 Prozent und 2007 bei 9,7 Prozent gelegen.
Kinder mit Migrationshintergrund besuchen laut Bericht zu einem geringerem Anteil eine Kindertagesstätte als Kinder in der Gesamtbevölkerung: Bei den Drei- bis unter Sechsjährigen besuchten demnach 2007 insgesamt 73,5 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund und 88,7 Prozent der Gesamtbevölkerung eine solche Einrichtung. Während die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss in den Jahren 2005 bis 2007 insgesamt von 8,2 Prozent auf 7,3 Prozent zurückgegangen sei, sei sie bei den Ausländern von 17,5 Prozent auf 16,0 Prozent gesunken.
Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, hatten 33,8 Prozent der 25- bis unter 35-Jährigen mit Migrationshintergrund und 15,6 Prozent der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung im Jahr 2007 keinen beruflichen oder Hochschulab-schluss. Die Arbeitslosenquote habe 2007 bei Ausländern mit 20,2 Prozent doppelt so hoch gelegen wie in der Gesamtbevölkerung mit 10,1 Prozent. Die sogenannte Armutsrisikoquote habe 2007 in der Gesamtbevölkerung 13,2 Prozent betragen und bei Personen mit Migrationshintergrund 26,8 Prozent. Auf Leistungen der Mindestsicherung seien Ausländer 2007 mit 21,1 Prozent mehr als doppelt so häufig angewiesen gewesen wie in der Gesamtbevölkerung mit 9,5 Prozent.
Beim bürgerschaftlichen Engagement liegen die Quoten der Personen mit Migrationshintergrund laut Studie mit 26,8 Prozent unter denen der Gesamtbevölkerung mit 35,7 Prozent. Für die zweite Generation sei hier indes "eine Angleichung der Engagementquoten an die Gesamtbevölkerung festzustellen.

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