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Wir sind ein bundesweiter Verband, in dem sich Menschen verschiedener Herkunft, die überwiegend in binationalen Familien oder Partnerschaften leben, zusammengeschlossen haben.

Wir verstehen uns als Lobby der Binationalen und setzen uns für deren Rechte ein.

Wir kämpfen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Wir informieren die Öffentlichkeit über Möglichkeiten und Chancen eines interkulturellen Zusammenlebens.

 

 

"Viele Kulturen - eine Zukunft"
Menschenkette für ein friedliches
Zusammenleben - gegen rechte
Gewalt (26. Mai 2001)

 

 

Über alle Grenzen...
Immer mehr Menschen leben in binationalen Partnerschaften, Ehen und Familien. Multilulturell und mehrsprachig - das ist für sie nichts Besonderes, sondern ihr alltägliches Leben.

Binationale in Deutschland:
Das sind

Frauen und Männer, deren PartnerInnen aus einem anderen Land, einer anderen Kultur kommen,
Deutsche und Nichtdeutsche, die mit und in zwei Kulturen leben,
Kinder, Jugendliche und Erwachsene binationaler Herkunft.

und viele andere, die sich in mehr als einem Land zu Hause fühlen, die interkulturelle Familien, Verwandte und Freunde haben und die täglich über den nationalen Tellerrand blicken.

International, weltoffen, global:
Die Bundesrepublik Deutschland bemüht sich heute um ein modernes Image. Dennoch: Binationalen Paaren werden weiterhin viele Steine in den Weg gelegt. Ihnen werden "Scheinehen" unterstellt, ihre finanzielle Situation wird überprüft, die Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für ausländische (Ehe-) PartnerInnen wird erschwert und verzögert, gegen Rassismus und Diskriminierung gibt es keine wirksamen Hilfen.

Wir fordern...

Einen uneingeschränkten gesetzlichen Anspruch auf ein Aufenthalts-
recht für Familienangehörige
sowie für nichteheliche und gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen Deutscher.
Die unbeschränkte Einreisemöglichkeit zur Eheschließung und zum Familiennachzug.
Eine weitere Liberalisierung und Vereinfachung des Eheschließungs-
verfahrens
.
Keine Überprüfung des ehelichen Zusammenlebens.
Ein Verbot der Ausweisung ausländischer Ehe- und LebenspartnerIn-
nen Deutscher.
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ohne Ehebestandsfrist statt aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Trennung und Scheidung vom inländischen Ehegatten.
Einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von Mehr-
staatigkeit.
 
 

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